Statuten

Statuten des Feuerwehrvereins Rietenberg

(Politisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne von Art. 60ff des ZGB)

I. Name, Sitz und Zweck

Art. 1: Name und Sitz
Unter dem Namen Feuerwehrverein Rietenberg, im folgenden FVR genannt, besteht mit Sitz in Villmergen ein politisch und konfessionell neutraler Verein von aktiven und ehemaligen Feuerwehrangehörigen der Feuerwehren Rietenberg, Villmergen, Dintikon und Hilfikon, sowie den ehemaligen Vorstands- und Feuerwehrkommissionsmitgliedern der Gemeinden Villmergen, Dintikon und Hilfikon[cite: 14, 15]. Der FVR ist ein Verein im Sinne von Art. 60ff des ZGB[cite: 15].

Art. 2: Zweck
Der FVR ist das Bindeglied zwischen ehemaligen und aktiven Feuerwehrangehörigen[cite: 15]. Er bezweckt die Pflege der Kameradschaft und Förderung der ausserdienstlichen Tätigkeit[cite: 15]. Er setzt sich für den Erhalt und die Pflege von altem, historischen Feuerwehrmaterial ein[cite: 15]. Der Verein veranstaltet Anlässe rund um das Feuerwehrwesen, sowie Zusammenkünfte geselliger Art[cite: 15]. Der Verein kann auch an Tätigkeiten teilnehmen, die der Kultur oder dem sportlichen Geiste dienen[cite: 15].

II. Mitgliedschaft

Art. 3: Mitgliederkategorien
a) Mitglieder: Es können alle die in einer Feuerwehr aktiv eingeteilt sind und alle ehemaligen Feuerwehrangehörigen Mitglied werden[cite: 15]. Personen welche keinen Feuerwehrdienst leisten, können bei Interesse, durch die Zustimmung der Generalversammlung Mitglied werden [cite: 15].
b) Ehrenmitglieder: Der FVR kann Mitglieder, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen[cite: 15]. Die Ernennung erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung (GV)[cite: 15]. Ehrenmitglieder besitzen das Stimm- und Wahlrecht[cite: 15].

Art. 4: Erwerb der Mitgliedschaft
Die Aufnahme erfolgt nach Anmeldung an den Vorstand durch die GV[cite: 15]. Jedes neu eintretende Mitglied erhält die Statuten und anerkennt die damit verbundenen Pflichten stillschweigend[cite: 15].

Art. 5: Jahresbeitrag
Der Jahresbeitrag wird durch die GV festgelegt und darf Fr. 100.– nicht überschreiten[cite: 15]. Ehrenmitglieder und der Vorstand sind befreit[cite: 15].

Art. 6: Austritt
Erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand und kann jederzeit erfolgen[cite: 15]. Bereits fällige Beiträge müssen gezahlt werden[cite: 15].

Art. 7: Ausschluss
Mitglieder, die die Interessen des FVR verletzen, können durch die GV ausgeschlossen werden[cite: 15].

III. Pflichten & IV. Organisation

Art. 8: Pflichten
Mitglieder verpflichten sich zum Beitrag, zum Besuch der GV und zur Mitwirkung an Anlässen[cite: 15].

Art. 9: Organe
Die Organe sind: a) Generalversammlung, b) Vorstand, c) Rechnungsrevisoren[cite: 15].

Art. 10 & 11: Generalversammlung
Die GV ist das oberste Organ, findet im ersten Semester statt und wird 20 Tage vorher schriftlich eingeladen[cite: 15]. Geschäfte umfassen u.a. Mutationen, Jahresbericht, Kassa, Wahlen und Jahresprogramm[cite: 15].

Art. 12 & 13: Wahlen & Anträge
Wahlen erfolgen durch Handmehr[cite: 19]. Anträge müssen 14 Tage vor der GV schriftlich beim Präsidenten sein[cite: 23].

Art. 14 & 15: Vorstand
Besteht aus 5 bis 7 Mitgliedern (Präsident, Vize, Aktuar, Kassier, 1-3 Beisitzer)[cite: 26]. Amtsdauer 2 Jahre[cite: 27]. Der Kommandant der FW Rietenberg gehört von Amtes wegen dem Vorstand an[cite: 29].

V. Finanzielles bis VII. Schlussbestimmungen

Art. 17 & 18: Finanzen & Haftung
Finanzierung durch Beiträge, Schenkungen und Anlässe[cite: 48, 49, 50, 51, 52]. Für Verbindlichkeiten haftet allein das Vereinsvermögen[cite: 56].

Art. 19 & 20: Revision & Auflösung
Statutenrevisionen benötigen zwei Drittel Zustimmung der Anwesenden[cite: 60]. Bei Auflösung wird das Vermögen bei der Gemeinde Villmergen für maximal 10 Jahre deponiert[cite: 65].

Art. 21 & 22: Schlussbestimmungen
Der FVR hat keinen Einfluss auf die Tätigkeit der Feuerwehr Rietenberg[cite: 71]. Diese Statuten treten am Tage der Annahme in Kraft[cite: 72].

Statutenrevision vom 7. März 2025 [cite: 74]
Präsident: Bruno Nübling  | Aktuar: Oskar Koch 

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